1.Crosslauf auf der Radrennbahn
Samstag, 23. November 2024
Lauf | Zeit | Altersklassen | Jahrgänge | Distanz |
---|---|---|---|---|
1 | weibl. Kinder U8 (W6/W7) | 2016-2017 | ca. 850m | |
2 | männl. Kinder U8 (M6/M7) | 2016-2017 | ca. 850m | |
3 | weibl. Jugend U20 (W18/W19) Frauen | 2004-2005 | ca. 850m | |
4 | Frauen | 2003 und älter | ca. 850m | |
5 | männl. Jugend U20 (M18/M19) | 2004-2005 | ca. 850m | |
6 | Männer | 2003 und älter | ca. 850m | |
7 | weibl. Kinder U10 (W8/W9) | 2014-2015 | ca. 1300m | |
8 | männl. Kinder U10 (M8) | 2015 | ca. 1300m | |
9 | männl. Kinder U10 (M9) | 2014 | ca. 1300m | |
10 | weibl. Kinder U12 (W10/W11) | 2012-2013 | ca. 1300m | |
11 | männl. Kinder U12 (M10/M11) | 2012-2013 | ca. 1300m | |
12 | weibl. Jugend U14 (W12/W13) | 2010-2011 | ca. 2500m | |
13 | weibl. Jugend U16 (W14/W15) | 2008-2009 | ca. 2500m | |
14 | männl. Jugend U14 (M12/M13) | 2010-2011 | ca. 2500m | |
15 | männl. Jugend U16 (M14/M15) | 2008-2009 | ca. 2500m | |
16 | Frauen, Seniorinnen (W30-W80) | 2003 und älter | ca. 7300m | |
17 | Männer, Senioren (M30-M80) | 2003 und älter | ca. 7300m |
*Die angegebenen Startzeiten sind Richtzeiten. Der Veranstalter behält sich geringfügige Änderungen unter Beibehaltung der Reihenfolge vor.
Start und Ziel:
Auf der Radrennbahn (Velodrom)
Heidelberger Str. 150
64285 Darmstadt
Laufstrecke:
Startgeld:
Startnummernausgabe:
Sonntag (01.09.): ab 7:00 Uhr
Auf der Radrennbahn (Velodrom)
Heidelberger Str. 150
64285 Darmstadt
Meldeschluss:
Nachmeldungen:
Sonntag 01.09 bis 40 Min vor der Start möglich.
Es wird eine Nachmeldegebühr von +2 Euro erhoben.
Ort: Auf der Radrennbahn (Velodrom)
Heidelberger Str. 150
64285 Darmstadt
Startgeld: Das Startgeld wird einmalig im Lastschriftverfahren abgebucht. Bei krankheitsbedingter Verhinderung oder Nichtteilnahme (auch mit ärztlichem Zeugnis) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Gutschrift des Organisationsbeitrages.
Mit meiner Teilnahme am 1.Crosslauf erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- oder
Sachschäden an. Der Haftungsausschluss gilt auch für meine Begleitpersonen.
Zeitmessung:
R.S.T. VOLKSLAUF GmbH
Moderation:
Hans Gustav Eckert
Netto-Zeitnahme (Chip-System in der Startnummer integriert).
Die Gebühr für die Zeitmessung ist in der Startgebühr enthalten.
Versorgung/Zielverpflegung:
Wasser
Ergebnislisten:
Es wird am Veranstaltungstag ein QR-Code zum Einscannen ausgehängt und die Ergebnisliste wird unter www.troialaufevents.de veröffentlicht.
Siegerehrung:
Kleiderabgabe:
Ist gegen eine Gebühr von 1,00 € möglich
Parkmöglichkeiten:
Rund um das Veranstaltungsgelände
Duschmöglichkeiten:
Duschmöglichkeiten sind vorhanden!
Medizinische Betreuung:
Die Johanniter
Sanitätsdienst auf der Strecke und im Ziel.
Wettkampfbestimmungen:
Die Veranstaltung ist vom HLV als Volkslauf genehmigt und wird nach den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und der deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO), unter Aufsicht des Hessischen Leichtathletik-Verbandes, durchgeführt. Die Startnummern sind sichtbar auf der Brust zu tragen. Veränderungen an der Startnummer (Abschneiden, Verkleinern) führen zur Disqualifikation. Das Mitlaufen und Mitfahren von nicht autorisierten Begleitpersonen sind untersagt. Straßenläufer: Startpassinhaber.
________________
Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung zum 1.Crosslauf erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art anlässlich der Veranstaltung an. Der Veranstalter und die Sponsoren des Laufes übernehmen keine Haftung bei Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle und den Verlust von Kleidungsstücken oder sonstiger Gegenstände. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Lauf.
Nimmt der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vor oder sagt er die Veranstaltung aus den genannten Gründen ab, kann der Teilnehmer daraus keine Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückzahlung eventuell geleisteter Startgelder gegen den Veranstalter herleiten.