Ausschreibung

1. Familienlauf in Kooperation mit HLV

Sonntag, 1. September 2024


Läufe und Startzeiten:

  1. Lauf 80m              Start: 13.00 Uhr
  2. Lauf 130m             Start: 13.05 Uhr
  3. Lauf 200m            Start: 13.10 Uhr
  4. Lauf 350m            Start: 13. 15 Uhr
  5. Lauf 450m            Start: 13.20 Uhr
  6. Lauf 1km               Start: 13.40 Uhr
  7. Lauf 2 km             Start: 13.50 Uhr
  8. Lauf 5km              Start: 14.20 Uhr
  9. Lauf 5km             Start: 14.20 Uhr (Einzelstarter)



Die Teilnahme der Eltern / Aufsichtspersonen sind bei diesen Läufen ist vorgesehen / verlangt.

Strecken & Klasseneinteilung:

80m = 1 Jährige

130m = 2 Jährige

200m = 3 Jährige

350m = 4 Jährige

450m = 5 Jährige

1km = 6/ 7/8 Jährige

2 km = 9/10/11/12 Jährige

5 km = 13/14/15/16 Jährige


Start und Ziel: 

Body Culture

Kleyerstraße 4 

64295 Darmstadt 


Laufstrecke: 

Info kommt bald..


Startgeld: 

Teilnehmer des:

1.Lauf bis 5.Lauf zahlen eine Teilnahmegebühr von 0,50 Cent

6.Lauf bis 7. Lauf zahlen 4,00 €

8.Lauf 8,00€


Die Eltern die ihre Kinder bei den Läufen begleiten zahlen:

Lauf 1-5   1,00 Euro.

Lauf 6-7  2,00 Euro

Lauf 8     8,00 Euro


Startnummernausgabe:

Samstag (31.08.): 16.00- 18.00 Uhr

Sonntag (01.09.): ab 12:00 Uhr


Body Culture

Kleyerstraße 4,

64295 Darmstadt


Meldeschluss:

16.08.24 um 12.00 Uhr


Nachmeldungen:

Sonntag 01.09 bis 40 Min vor der Start möglich. Es wird eine Nachmeldegebühr von +3 Euro erhoben. Für den 1-5 Lauf entfällt die Nachmeldegebühr

Für Nachmeldungen kann leider der Familienname nicht in die Startnummer integriert werden


Startgeld: Das Startgeld wird einmalig im Lastschriftverfahren abgebucht. Bei krankheitsbedingter Verhinderung oder Nichtteilnahme (auch mit ärztlichem Zeugnis) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Gutschrift des Organisationsbeitrages.

Mit meiner Teilnahme am 1. Familienlauf erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- oder

Sachschäden an. Der Haftungsausschluss gilt auch für meine Begleitpersonen.

Die korrekte Angabe des Alters sowie die Sorge um das Wohlbefinden der Kinder obliegen der Verantwortung der Eltern.


Zeitmessung:

R.S.T. VOLKSLAUF GmbH


Moderator:

Hans Gustav Eckert


Netto-Zeitnahme (Chip-System in der Startnummer integriert).

Die Gebühr für die Zeitmessung ist in der Startgebühr enthalten.


Versorgung/Zielverpflegung: 

Wasser


Ergebnislisten: 

Es wird am Veranstaltungstag ein QR-Code zum Einscannen ausgehängt und die Ergebnisliste wird unter www.troialaufevents.de veröffentlicht.


Siegerehrung:

Bei dem 1-8 Lauf gibt es eine Erinnerungsurkunde + eine Medaille für die Kinder


Parkmöglichkeiten: 

Rund um das Veranstaltungsgelände


Duschmöglichkeiten: 

Duschmöglichkeiten sind vorhanden!


Medizinische Betreuung: 

Die Johanniter

Sanitätsdienst auf der Strecke und im Ziel.


Wettkampfbestimmungen:

Die Veranstaltung ist vom HLV als Volkslauf genehmigt und wird nach den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und der deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO), unter Aufsicht des Hessischen Leichtathletik-Verbandes, durchgeführt. Die Startnummern sind sichtbar auf der Brust zu tragen. Veränderungen an der Startnummer (Abschneiden, Verkleinern) führen zur Disqualifikation. Das Mitlaufen und Mitfahren von nicht autorisierten Begleitpersonen sind untersagt. Straßenläufer: Startpassinhaber.

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Haftungsausschluss

Mit der Anmeldung zum 1. Familienlauf erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art anlässlich der Veranstaltung an. Der Veranstalter und die Sponsoren des Laufes übernehmen keine Haftung bei Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle und den Verlust von Kleidungsstücken oder sonstiger Gegenstände. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Lauf.

Nimmt der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vor oder sagt er die Veranstaltung aus den genannten Gründen ab, kann der Teilnehmer daraus keine Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückzahlung eventuell geleisteter Startgelder gegen den Veranstalter herleiten.


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